Z – Zurücktreten

Die Erziehungsberechtigten können einen Antrag auf freiwilliges Zurücktreten stellen, wenn ihr Kind den Leitungsanforderungen seines Schuljahrganges nicht gewachsen ist.

Im Rahmen dieser Antragstellung empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit der Klassenlehrkraft sowie den Fachlehrkräften des Kindes.

Die Klassenkonferenz entscheidet über eine Befürwortung bzw. Ablehnung dieses Antrags.