Liebe Eltern,

wir heißen Sie an der Grundschule Essen herzlich willkommen!

Mit einem kleinen Organisations-ABC möchten wir Ihnen erste Informationen über unser Schulleben geben und wünschen Ihnen und Ihrem Kind eine schöne Schulzeit und mit uns eine gute Zusammenarbeit!

Alle Mitarbeiter der Grundschule Essen Oldb.

„Antolin“ ist ein Leseförderprogramm, an dem die GS Essen teilnimmt.

Im Rahmen dieses Förderprogramms lesen die Kinder beliebte Kinderbücher, loggen sich anschließend im Internet ein und beantworten am PC ausgewählte Fragen zu dem gelesenen Buch. Für jede richtig beantwortete Frage erhält der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin eine vorgegebene Anzahl an Punkten. Falsch beantwortete Fragen hingegen führen zu einem Punkteverlust.

Fleißige Leserinnen und Leser können im Laufe eines Schuljahres eine große Anzahl an Punkten sammeln und verschiedene Urkunden erwerben.

Besonderer Vorteil dieses Programms ist, dass interessierte Kinder auch im häuslichen Bereich selbstständig mit „Antolin“ arbeiten können, da jedes Kind einen eigenen Benutzernamen und ein Kennwort erhält, um sich beim Schroedel Verlag, (der „Antolin“ verwaltet), kostenlos einzuloggen. www.Antolin.de

• Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden entscheidet der jeweilige Fachlehrer.

• Befreiungen einzelner Schultage spricht der Klassenlehrer aus.

• Befreiungen, die länger als ein Schultag bis zu vier Wochen dauern, erteilt der Schulleiter.

• Befreiungen vor und nach den Ferien sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Gründe hierfür müssen schriftlich dargelegt werden.

Wenn Ihr Kind die Berechtigung hat, für seinen Schulweg die öffentlichen Busverbindungen unentgeltlich benutzen zu dürfen, erhält es von uns eine Fahrkarte und wird über die Abfahrtzeiten und Ankunftszeiten an den bekannten Bushaltestellen informiert.

Damit die Daten unserer Schüler jeweils auf dem neuesten Stand sind, bitten wir unsere Eltern, der Klassenlehrkraft evtl. Änderungen zeitnah schriftlich mitzuteilen.

Die Klassenlehrkräfte leiten diese Informationen an das Sekretariat weiter.

Besonders wichtig für die Verwaltung sind:

• ein Wohnortwechsel

• die Änderung der Telefonnummer/n

• die Änderung der Notfalltelefonnummer sowie

• Änderungen in der Sorge- und Erziehungsberechtigung.

Der/Die Klassenelternschaftsvorsitzende lädt – in der Regel in Absprache mit der Klassenlehrkraft – zu diesem Elternabend ein.

Inhalte dieser Elternabende sind u.a. die Lerninhalte und Lehrmethoden in den einzelnen Fachbreichen des Schuljahrganges, die Leistungsmessung und Zensurengebung einschließlich individuelle Lerndokumentation und Zeugnisse, Klassenaktivitäten und Klassenfahrten sowie besondere aktuelle schulische Belange.

Darüber hinaus betrachtet die Schulgemeinschaft der GS Essen die Elternabende als wichtige Veranstaltung, um die Erziehungsberechtigten kennen zu lernen, Kontakte untereinander anzubahnen bzw. auszuweiten und sich über Bildungs- sowie Erziehungsfragen auszutauschen.

Gerne werden Fragen, Probleme oder Anregungen seitens unserer Eltern in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam erörtert. Wenden Sie sich in diesem Fall vertrauensvoll an Ihre gewählten Elternvertreter/innen.

Ihre Teilnahme an den Elternabenden ist im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit erwünscht und notwendig. Daher sollten Sie sich im Verhinderungsfall unbedingt vertreten lassen.

Elterngespräche sind wichtig und notwendig.

Elternsprechtage finden für die Klassen 1 bis 4 im November bzw. Dezember statt.

Weitere Sprechtage finden für das 1.-3. Schuljahr vor den Osterferien (kleiner Sprechtag) statt, für das 4. Schuljahr werden im Januar und Juni Beratungsgespräche hinsichtlich der Schullaufbahnempfehlung angeboten.

Darüber hinaus stehen alle Lehrkräfte zu weiteren Gesprächen zur Verfügung. Bitte vereinbaren sie vorher einen Termin, damit die Gespräche vorbereitet und in Ruhe durchgeführt werden können.

Bei Krankheit Ihres Kindes benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung. Die Fehltage sowie die Anzahl der unentschuldigten Tage werden im Zeugnis angegeben.

Lassen Sie sich beim Kauf eines Fahrrades beraten und achten Sie auf dessen Verkehrssicherheit und die passende Größe. Auch sollte Ihr Kind einen gut sitzenden Fahrradhelm (mit Prüfsiegel) tragen. Die Fahrräder müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

Die Schulen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, auf dem Schulgrundstück abgestellte Fahrräder zu bewachen. Selbstverständlich versuchen wir aber im Rahmen unserer Aufsicht, Schäden und Diebstähle zu verhindern. Ein Anspruch auf Leistungen bei Diebstahl oder Beschädigungen gegenüber der Schule/Gemeinde besteht nicht, wenn

• die Entfernung zwischen Elternhaus und Schule weniger als 1000 m beträgt;

• die Berechtigung zur kostenlosen Schülerbeförderung vorliegt.

In jedem Fall aber ist die Hausratversicherung vorleistungspflichtig, sofern hier das Fahrrad mit versichert ist.

Ferientermine und bewegliche Ferientage erhalten Sie in schriftlicher Form. Außerdem können die Termine auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt Terminkalender eingesehen werden.

Sollte Ihr Kind Kleidungsstücke oder andere Gegenstände vermissen, so empfiehlt es sich, zuerst im Klassenraum bzw. bei den Garderobenhaken der eigenen Klasse nachzuschauen.

Fundsachen liegen im Flur gegenüber den Schülertoiletten aus.

Der Bestand an Fundsachen ist an unserer Schule erstaunlich hoch!

Bitte prüfen Sie regelmäßig, ob Sie Gegenstände Ihres Kindes vermissen und holen Sie diese gegebenenfalls zeitnah ab. Fundsachen, die über einen langen Zeitraum aushängen/-liegen, werden der Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuz zugeführt.

Sollte Ihr Kind Dinge in der Turnhalle vergessen haben, so wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständige Sportlehrkraft bzw. direkt an die Hausmeister der Sporthalle.

Anmerkung: Um eine Verwechslung von Kleidungsstücken und Schulmaterialien zu vermeiden, erscheint eine namentliche Kennzeichnung der Dinge zweckmäßig.

Es findet jeden Morgen in der Zeit von 9.35 – 9.45 Uhr ein Frühstück im Klassenraum statt. Die Kinder frühstücken in Ruhe an ihren Tischen.

Bitte sorgen Sie für ein gesundes, abwechslungsreiches Frühstück. Wichtig sind Obst und Gemüse (Gurken, Möhren, Paprika usw.), ein Butterbrot und ein Getränk. Bei den Getränken achten sie darauf, dass diese keine gezuckerten oder anregenden Stoffe enthalten. Weichen Sie auf Wasser, Kräuter- oder Früchtetee aus. Geben Sie ihrem Kind eine auffüllbare Trinkflasche mit, da wir Wasserspender in jeder Jahrgangsmitte haben.

Wir sind bestrebt, die Kinder zu umweltbewusstem Verhalten anzuhalten:

• keine Getränkedosen

• keine Einwegflaschen

• Aufbewahrung der Brote/Brötchen in einer Butterbrot-/Brötchendose.

Die Gesamtkonferenz ist neben dem Schulvorstand ein wesentliches Beschlussgremium der Schule. Sie entscheidet über die wesentlichen pädagogischen Angelegenheiten unserer Schule. An der GS Essen setzt sich die Gesamtkonferenz aus den Lehrkräften, 6 Elternvertreter/innen, 2 Schülersprecher, sowie 1 Vertreter der pädagogischen Mitarbeiter zusammen.

Die Hausaufgaben ergänzen die Arbeit in der Schule und unterstützen den Lernprozess der Kinder. Sie sollten in der Regel 30 Minuten pro Tag nicht überschreiten.

Hausaufgaben sollten regelmäßig und vollständig gemacht und von Ihrem Kind selbständig erledigt werden. Sollte es dabei Schwierigkeiten haben, sprechen Sie mit der Lehrerin / dem Lehrer oder schreiben Sie eine Nachricht ins Hausaufgabenheft.

An unserer Schule werden die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen. Für die Klasse 1 ist dafür die Fibel vorgesehen. Als Leihentgelt wird ein Richtwert von 40% des Ladenpreises angenommen. Familien mit 3 oder mehr schulpflichtigen Kindern zahlen 80% des festgesetzten Entgelts. Sollten die ausgeliehenen Bücher beschädigt sein, müssen die Eltern diese im Rahmen des Zeitwertes der Ausleihe ersetzen. Da diese Lernmittel wiederholt ausgegeben werden müssen, sind sie äußerst pfleglich zu behandeln und mit einem Schutzumschlag (Buchschoner) zu versehen. Alle anderen Materialien sind kostenpflichtige Arbeitsmaterialien.

Sie erhalten von uns eine Liste mit allen Materialien, die Ihr Kind benötigt.
Überprüfen Sie bitte regelmäßig die Arbeitsmaterialien auf Vollständigkeit.

Eine Notengebung erfolgt in den ersten beiden Grundschulklassen nicht. Stattdessen werden in diesen Schuljahrgängen die Lernstände in den Lehrgängen Lesen, Schreiben und Mathematik beschrieben.

Erst ab dem 3. Schuljahrgang werden für Schülerleistungen Noten erteilt.

Kriterien für die Leistungsmessung und Zensurengebung in den verschiednen Fachbereichen werden im Rahmen der Klassenelternschaftsversammlungen am Schuljahresbeginn offen gelegt.

Mit Beginn dieses Halbjahres haben wir an der Schule unsere Unterrichtszeiten ein wenig verändert. Durch diese Veränderungen ist es nun so, dass der Jahrgang 2 zweimal in der Woche 5 Stunden Unterricht hat und die Jahrgänge 3 und 4 einmal in der Woche in der 6. Stunde Unterricht hat. Die Busse fahren, wie gewohnt, nach allen Unterrichtsstunden. 

  • gemeinsames Mittagessen ab 12.45 Uhr
  • Spiel- und Entspannungszeit bis 13.45 Uhr
  • Hausaufgabenbetreuung in kleinen Gruppen bis 14.30 Uhr (bei Bedarf Möglichkeit zur weiteren Hilfe bis 14.45 Uhr)
  • Ab 14.30 Uhr freies Spiel mit verschiedenen Angeboten:
  • Nutzung des Spielplatzes
  • Nutzung der Mehrzweckhalle (Tischtennis, Kicker, Spielteppich)
  • Kreativangebote (Malen, Basteln, Kneten)
  • Karten- und Gesellschaftsspiele
  • Lego
  • Lernspiele am PC
  • Um 15.30 Uhr endet der Ganztag!

Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen bzw. abholen, achten Sie bitte auf die Sicherheit aller Schulkinder.

Die Zu- und Abfahrtswege an der Bushaltestelle (Busspur) sind ausschließlich den Bussen vorbehalten. Die Verkehrsregelung ist deutlich durch entsprechende Beschilderung angezeigt.

Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen oder sie abholen, mögen bitte entsprechend ausgewiesene Parkflächen benutzen.

Die erste Spielpause ist im Anschluss an das gemeinsame Frühstück von 09:45 Uhr bis 10:05 Uhr. Von 11:40 Uhr bis 11:55 Uhr gibt es eine weitere Pause. Um die Bewegungsfreude der Kinder zu fördern steht ihnen der große Spielplatz und die Spielekisten der einzelnen Klassen zur Verfügung. Bei Regen gibt es eine besondere Pausenregelung.

Der Schulelternrat ist die Vertretung aller Eltern, die Kinder an unserer Schule haben. Am Anfang des Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse aus ihrer Mitte für zwei Jahre je zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Klassenelternschaft, die dann im Schulelternrat mitarbeiten.

Der Schulelternrat – es gehört außer den gewählten Elternvertretern auch noch der Schulleiter dazu – trifft sich in der Regel zwei Mal im Schuljahr, bespricht bei diesen Sitzungen aktuelle Themen aus dem Schulalltag und organisiert die konkrete Hilfe der Eltern bei Schulveranstaltungen. So sind über den Schulelternrat viele Eltern maßgeblich an der Durchführung der Höhepunkte des Schuljahres beteiligt.

Mit Einführung der Eigenverantwortlichen Schulen in Niedersachen zum 1. August 2007 gibt es ein neues Beschlussgremium an allen öffentlichen Schulen, nämlich den Schulvorstand.

Er hat die Gesamtkonferenz, die über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule entschied, als oberstes Beschlussgremium der Schule abgelöst.

Der Schulvorstand entscheidet über:

1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,

2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,

3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Ordnung,

4. die Ausgestaltung der Stundentafel,

5. Schulpartnerschaften,

6. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,

7. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen sowie

8. Grundsätze für

a. die Tätigkeit der Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

b. die Durchführung von Projektwochen,

c. die Werbung und das Sponsoring der Schule und

d. die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.

Ferner macht der Schulvorstand einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung.

Zum Schulvorstand der GS Essen gehören 8 Mitglieder:

– 4 Lehrkräfte sowie

– 4 Elternvertreter/innen

und 8 stellvertretende Mitglieder.

Den Vorsitz im Schulvorstand führt die Schulleitung.

Ein/e Vertreter/in des Schulträgers kann in beratender Funktion an allen Sitzungen des Schulvorstandes teilnehmen, hat jedoch kein Stimmrecht.

Bitte versehen Sie den Sportbeutel und die –kleidung mit dem Namen Ihres Kindes, sodass Verwechslungen ausgeschlossen werden können.

  • Das Tragen von Sportkleidung ist Pflicht, sie ist allerdings keine Ganztagskleidung.
  • Nach den Ordnungen für Turnhallen darf kein Benutzer mit Straßenschuhen in die Turnhalle gehen; dazu gehören auch Turnschuhe, mit denen Schüler/-innen auch schon draußen gelaufen sind. Weiterhin ist darauf zu achten, dass der Hallenboden nur mit Turnschuhen betreten werden darf, die eine abriebfeste Sohle haben.
  • Nach dem Schwimmen – und das gilt besonders im Winter – ist es wichtig, dass sich der / die Schüler/-in gut abtrocknet, insbesondere die Haare. Leider haben die Schüler/-innen nicht immer Zeit, ihre Haare nach dem Schwimmen zu föhnen. Sie müssen sich auch warm anziehen. Zur Schwimmausrüstung gehört in der kalten Jahreszeit eine warme Mütze.
  • Wertsachen
    Wertsachen wie Uhren und Schmuck sowie Geld bringt jede(r) Schüler/-in auf eigene Gefahr mit. Die Schule und die Lehrkräfte übernehmen keine Haftung, auch wenn sie den Schülern eine Gelegenheit zum Ablegen der Wertgegenstände anbieten.
  • Befreiung vom Sport- und Schwimmunterricht
    Sofern Ihr Kind aufgrund einer schriftlichen Entschuldigung nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen soll, ist diese morgens bei der Klassenlehrerin / beim Klassenlehrer abzugeben. Diese(r) sorgt für eine Unterbringung des Kindes in einer Parallelklasse während des Sport-/Schwimmunterrichts.

Damit gewährleistet ist, dass die Lehrkräfte unserer Schule auch in Ausnahmefällen (plötzliche Erkrankung des Kindes, Eintreten eines Notfalls, …) Sie als Eltern oder eine Person Ihres Vertrauens erreichen können, führt die GS Essen für alle Klassen Telefonlisten für den Notfall.

Auf dieser Notfall-Telefonliste wird neben der Telefonnummer der Eltern vermerkt, welche Person im Ausnahmefall in die Schule kommen kann, um Ihr Kind nach Hause zu holen, zum Arzt zu begleiten oder Ähnliches. Bitte stellen Sie im eigenen Interesse und zum Wohle Ihres Kindes sicher, dass diese wichtigen Daten jeweils auf dem aktuellen Stand bleiben. Evtl. Änderungen teilen Sie bitte umgehend der zuständigen Klassenlehrkraft mit.

Wird ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde vorgenommen, so ist die neue Anschrift der Schule umgehend mitzuteilen. Bei einem Umzug in einen anderen Schulbezirk ist das Kind in jedem Falle abzumelden.

Die Entscheidung darüber, ob bei extremen Witterungsverhältnissen der Unterricht für einen Tag oder mehrere Tage ausfallen muss, trifft in dieser Region der Landkreis Cloppenburg. Er sorgt dafür, dass seine Entscheidung so früh wie möglich über den Hörfunk und das Fernsehen bekannt gegeben wird. Verfolgen Sie an diesen Tagen bitte entsprechende Meldungen im Radio oder Fernsehen.

Sollten Sie für Ihre Kinder eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, auch wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist, so können Sie Ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen.

Die Grundschule Essen gewährleistet auch bei einem angeordneten Unterrichtsausfall eine entsprechende Beaufsichtigung und Betreuung der Kinder, die trotz extremer Witterungsverhältnisse zur Schule gekommen sind.

In der Grundschule werden die Kinder am Ende des zweiten und dritten Schuljahres versetzt, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im nächsten Schuljahr zu erwarten ist. Eine Versetzung in das nächste Schuljahr erfolgt in der Regel nicht, wenn die Leistungen in zwei der drei Hauptfächer (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht) nicht ausreichend sind.

Am Ende der Klasse 1 wird keine Versetzungsentscheidung getroffen. Die Kinder rücken ohne Versetzungsbeschluss in den 2. Schuljahrgang auf, wenn die Eltern keinen Antrag auf freiwilliges Zurücktreten stellen.

Ihr Kind ist während der Unterrichtszeiten in und außerhalb der Schule sowie auf dem direkten Schul- und Heimweg unfallversichert.

Bei einem Schulunfall werden die Eltern sofort benachrichtigt. Deshalb ist es für uns auch wichtig, eine „Ersatz“-Telefonnummer von Ihnen zu haben.

Bei einem Wegeunfall bitten wir Sie, die Schule zu benachrichtigen.

Am Ende des 1. Schuljahres und zweimal im 2. Schuljahr erhält Ihr Kind ein Zeugnis. Es enthält in diesen Schuljahren noch keine Noten, sondern Aussagen über die erbrachten Lernfortschritte sowie über die Entwicklung des Arbeits- und Sozialverhaltens.

Die Ausgabe der Zeugnisse für das erste Schulhalbjahr erfolgt jeweils am letzten Schultag vor den Halbjahresferien in der 3. Unterrichtsstunde. Nach dieser Unterrichtsstunde um 10.45 Uhr ist unterrichtsfrei.

Am Ende des II. Schulhalbjahres unmittelbar vor Beginn der Sommerferien erhalten die Schülerinnen der Klassen 1 bis 3 in der 3. Unterrichtsstunde ihre Zeugnisse und gehen um 10.45 Uhr in die wohl verdienten Sommerferien.

Für die Jungen und Mädchen der Klassen 4 gibt es einen vorgezogenen Zeugnisausgabetermin, damit die Eltern ihr Kind fristgerecht an einer weiterführenden Schule anmelden können.

Die Erziehungsberechtigten können einen Antrag auf freiwilliges Zurücktreten stellen, wenn ihr Kind den Leitungsanforderungen seines Schuljahrganges nicht gewachsen ist.

Im Rahmen dieser Antragstellung empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit der Klassenlehrkraft sowie den Fachlehrkräften des Kindes.

Die Klassenkonferenz entscheidet über eine Befürwortung bzw. Ablehnung dieses Antrags.

Mit Beginn dieses Halbjahres haben wir an der Schule unsere Unterrichtszeiten ein wenig verändert. Durch diese Veränderungen ist es nun so, dass der Jahrgang 2 zweimal in der Woche 5 Stunden Unterricht hat und die Jahrgänge 3 und 4 einmal in der Woche in der 6. Stunde Unterricht hat. Die Busse fahren, wie gewohnt, nach allen Unterrichtsstunden.