B – Befreiung vom Unterricht

• Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden entscheidet der jeweilige Fachlehrer.

• Befreiungen einzelner Schultage spricht der Klassenlehrer aus.

• Befreiungen, die länger als ein Schultag bis zu vier Wochen dauern, erteilt der Schulleiter.

• Befreiungen vor und nach den Ferien sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Gründe hierfür müssen schriftlich dargelegt werden.