V – Versetzung

In der Grundschule werden die Kinder am Ende des zweiten und dritten Schuljahres versetzt, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im nächsten Schuljahr zu erwarten ist. Eine Versetzung in das nächste Schuljahr erfolgt in der Regel nicht, wenn die Leistungen in zwei der drei Hauptfächer (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht) nicht ausreichend sind.

Am Ende der Klasse 1 wird keine Versetzungsentscheidung getroffen. Die Kinder rücken ohne Versetzungsbeschluss in den 2. Schuljahrgang auf, wenn die Eltern keinen Antrag auf freiwilliges Zurücktreten stellen.