Sp – Sport- und Schwimmunterricht

Bitte versehen Sie den Sportbeutel und die –kleidung mit dem Namen Ihres Kindes, sodass Verwechslungen ausgeschlossen werden können.

  • Das Tragen von Sportkleidung ist Pflicht, sie ist allerdings keine Ganztagskleidung.
  • Nach den Ordnungen für Turnhallen darf kein Benutzer mit Straßenschuhen in die Turnhalle gehen; dazu gehören auch Turnschuhe, mit denen Schüler/-innen auch schon draußen gelaufen sind. Weiterhin ist darauf zu achten, dass der Hallenboden nur mit Turnschuhen betreten werden darf, die eine abriebfeste Sohle haben.
  • Nach dem Schwimmen – und das gilt besonders im Winter – ist es wichtig, dass sich der / die Schüler/-in gut abtrocknet, insbesondere die Haare. Leider haben die Schüler/-innen nicht immer Zeit, ihre Haare nach dem Schwimmen zu föhnen. Sie müssen sich auch warm anziehen. Zur Schwimmausrüstung gehört in der kalten Jahreszeit eine warme Mütze.
  • Wertsachen
    Wertsachen wie Uhren und Schmuck sowie Geld bringt jede(r) Schüler/-in auf eigene Gefahr mit. Die Schule und die Lehrkräfte übernehmen keine Haftung, auch wenn sie den Schülern eine Gelegenheit zum Ablegen der Wertgegenstände anbieten.
  • Befreiung vom Sport- und Schwimmunterricht
    Sofern Ihr Kind aufgrund einer schriftlichen Entschuldigung nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen soll, ist diese morgens bei der Klassenlehrerin / beim Klassenlehrer abzugeben. Diese(r) sorgt für eine Unterbringung des Kindes in einer Parallelklasse während des Sport-/Schwimmunterrichts.