Sch – Schulvorstand

Mit Einführung der Eigenverantwortlichen Schulen in Niedersachen zum 1. August 2007 gibt es ein neues Beschlussgremium an allen öffentlichen Schulen, nämlich den Schulvorstand.

Er hat die Gesamtkonferenz, die über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule entschied, als oberstes Beschlussgremium der Schule abgelöst.

Der Schulvorstand entscheidet über:

1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,

2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,

3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Ordnung,

4. die Ausgestaltung der Stundentafel,

5. Schulpartnerschaften,

6. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,

7. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen sowie

8. Grundsätze für

a. die Tätigkeit der Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

b. die Durchführung von Projektwochen,

c. die Werbung und das Sponsoring der Schule und

d. die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.

Ferner macht der Schulvorstand einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung.

Zum Schulvorstand der GS Essen gehören 8 Mitglieder:

– 4 Lehrkräfte sowie

– 4 Elternvertreter/innen

und 8 stellvertretende Mitglieder.

Den Vorsitz im Schulvorstand führt die Schulleitung.

Ein/e Vertreter/in des Schulträgers kann in beratender Funktion an allen Sitzungen des Schulvorstandes teilnehmen, hat jedoch kein Stimmrecht.