F – Fahrrad / Fahrradhelm

Lassen Sie sich beim Kauf eines Fahrrades beraten und achten Sie auf dessen Verkehrssicherheit und die passende Größe. Auch sollte Ihr Kind einen gut sitzenden Fahrradhelm (mit Prüfsiegel) tragen. Die Fahrräder müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

Die Schulen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, auf dem Schulgrundstück abgestellte Fahrräder zu bewachen. Selbstverständlich versuchen wir aber im Rahmen unserer Aufsicht, Schäden und Diebstähle zu verhindern. Ein Anspruch auf Leistungen bei Diebstahl oder Beschädigungen gegenüber der Schule/Gemeinde besteht nicht, wenn

• die Entfernung zwischen Elternhaus und Schule weniger als 1000 m beträgt;

• die Berechtigung zur kostenlosen Schülerbeförderung vorliegt.

In jedem Fall aber ist die Hausratversicherung vorleistungspflichtig, sofern hier das Fahrrad mit versichert ist.